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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Stand: 01/2010
Erläuterungen zum Leistungsverzeichnis

Bei den im Leistungsverzeichnis/Angebot ausgewiesenen Preisen handelt es sich um Festpreise. Das Angebot gilt vorbehaltlich einer Überprüfung der Verhältnisse vor Ort (Bohrbarkeit, Zufahrtsmöglichkeiten, zusätzliche Auflagen seitens der Behörden usw.)
Vertraglich geschuldet sind nur diejenigen Leistungen, welche im Angebot enthalten und nicht mit der Bezeichnung Eventual- oder Alternativpositionen versehen sind. Diese Positionen können Sie, wie angeboten, von uns in Anspruch nehmen, oder bauseitig, in Eigenleistung erbringen.
Grundlage unseres Angebotes ist die Heizleistung der eingesetzten Wärmepumpe. Diese Angaben sind vom zuständigen Heizungsinstallateur zu treffen.
Wir gehen in unserer Kalkulation davon aus, dass die Bohrungen in einem Abstand von 3-5 m zum Hausanschlussraum gebohrt werden können.

Beantragung Bohrgenehmigung, sowie eventuelle Auflagen durch die Behörden

Die Unterlagen, zur Beantragung der Erdwärmebohrung, erstellen wir Ihnen wie im Angebot aufgeführt. Eventuelle Gebühren seitens der zuständigen Behörden sind nicht in unserem Angebot enthalten.
Die, von der Behörde, angeforderten Unterlagen (Schichtenverzeichnis, Druckprobe, usw.) erhalten Sie wie im Angebot enthalten nach Beendigung der Baumaßnahme.

Bauseitig zu erbringende Vorraussetzungen

Die erteilte Bohrgenehmigung muss dem Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten vorgelegt werden.
Es ist für eine hindernisfreie Bohr- und Arbeitsebene zu Sorgen. Die Zufahrt muss mindestens 3 m breit sein und eventuell zu befahrene Bürgersteige oder Stufen müssen gesichert werden. Für unvermeidbare Flur- und Straßenschäden übernehmen wir keine Haftung.
Die Erkundung verlegter Versorgungsleitungen (Gas-, Wasser- und Abwasserrohre, Strom- und Telefonkabel, Drainrohre, usw.) muss vor Bohrbeginn bauseits durchgeführt werden. Dem Bohrunternehmen ist die Lage der Leitungen mitzuteilen und vor Ort zu markieren. Für eventuelle Beschädigungen an vorgenannten Leitungen übernehmen wir keine Haftung.
Für die Bohr- und Anschlussarbeiten ist Strom (380 V, 16 A) und Wasser (Wasseranschluss im Gebäude oder Hydrant) zur Verfügung zu stellen.
Eventuell zu schützende Gebäudeteile müssen vor Beginn der Bohrarbeiten mit einer Folie abgedeckt werden, sodass es nicht zu Verunreinigungen durch unvermeidbaren Bohrstaub oder Spritzwasser kommen kann. Denken Sie auch bitte an nahe gelegene Nachbarhäuser.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, für einen kontinuierlichen Arbeitsablauf, mitzuwirken. Für Wartezeiten, die nicht durch uns zu vertreten sind, berechnen wir 165,00 € je Kolonnenstunde.

Besonderheiten

Bei Antreffen von artesisch gespanntem Grundwasser wird die erforderliche Abdichtung nach Aufwand berechnet.
Bei Erreichen von Sulfatgestein können die Bohrungen nicht weiter abgeteuft werden. Es ist daher z.B. notwendig, dass mehr Bohrungen mit geringerer Tiefer gebohrt werden. In diesen Fällen werden zusätzliche Arbeiten entsprechend nach Aufwand berechnet.
Sollte eine Bohrung, aufgrund der vorgefundenen geologischen Verhältnisse, nicht durchführbar sein, bestehen keine gegenseitigen Rechtsansprüche.

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